Eintritt in den Förderverein
 
Satzung § 2 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die bereit ist, die Zwecke des Vereins zu unterstützen. Auch nicht rechtsfähige Vereine und Gesellschaften (Firmen) können die Mitgliedschaft erwerben.

Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.

Die Mitgliedschaft endet:

1. durch Austritt;

2. durch Tod;

3. durch förmliches Ausschließen auf Beschluß des Vorstandes, insbesondere, wenn der Mitgliedbeitrag für zwei Jahre nicht bezahlt wurde; das entbindet jedoch nicht von der Pficht zur Zahlung rückständiger Beiträge.

Der Austritt ist dem Verein schriftlich mitzuteilen; er kann nur zum Ende des Kalen-derjahres erklärt werden.

 
  Beiträge

Der Jahresbeitrag für eine Einzelperson beträgt zur Zeit € 26,00, für Schülerinnen, Schüler, Studentinnen und Studenten € 10,00 und für Institutionen € 70,00 .

 
Formular Formular zum Eintritt in den Förderverein

Eintrittsformular  
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Satzung  
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