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Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die
bereit ist, die Zwecke des Vereins zu unterstützen. Auch nicht rechtsfähige
Vereine und Gesellschaften (Firmen) können die Mitgliedschaft erwerben.
Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft endet:
1. durch Austritt;
2. durch Tod;
3. durch förmliches Ausschließen auf Beschluß des Vorstandes,
insbesondere, wenn der Mitgliedbeitrag für zwei Jahre nicht bezahlt
wurde; das entbindet jedoch nicht von der Pficht zur Zahlung rückständiger
Beiträge.
Der Austritt ist dem Verein schriftlich mitzuteilen; er kann nur zum
Ende des Kalen-derjahres erklärt werden.
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